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Günter Bollacher Zimmerermeister & Bautechniker
Bevor es auf der Baustelle losgehen kann, der Theoretischer Teil:
Mein Leistungsangebot umfasst die Planung und /oder die Ausführung kleinerer Bauvorhaben im Rahmen der Planvorlageberechtigung. (LBO § 77 Abs.2)
-Die Planung beinhaltet eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Gemeinde / Stadt -Besichtigung und das Aufmaß der Baustelle vor Ort -Entwurf -Antrag des Baugesuchs (zeichnerischer und schriftlicher Teil) -Vorlage des Antrags bei der zuständigen Stelle bis zur Genehmigung seitens der zuständigen Baurechtsbehörde.
-Bei selbstgeplanten Bauanträgen übernehme ich auf Wunsch die Aufgabe des Fachbauleiters.
-Statische Berechnungen werden von einem Statikerbüro übernommen.
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