Günter Bollacher                                                         Zimmerermeister & Bautechniker

 

 Bevor es auf der Baustelle losgehen kann,
 der Theoretischer Teil:

 Mein Leistungsangebot umfasst die Planung und /oder die Ausführung kleinerer
 Bauvorhaben im Rahmen der Planvorlageberechtigung. (LBO § 77 Abs.2)

-Die Planung beinhaltet  eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Gemeinde / Stadt
-Besichtigung und das Aufmaß der Baustelle vor Ort
-Entwurf
-Antrag des Baugesuchs (zeichnerischer und schriftlicher Teil)
-Vorlage des Antrags bei der zuständigen Stelle bis zur Genehmigung seitens der
 zuständigen Baurechtsbehörde.

-Bei selbstgeplanten Bauanträgen übernehme ich auf Wunsch die Aufgabe des Fachbauleiters.

-Statische Berechnungen werden von einem Statikerbüro übernommen.

 

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